ERBRECHT
Meine erbrechtliche Beratungspraxis umfasst einmal Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Fragen der Erbengemeinschaft, der Vor- und Nacherbfolge sowie der Errichtung von Stiftungen bei der Erb- und Nachfolgeregelung.
Des Weiteren habe ich Erfahrung in der dem Geltendmachung und der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und der Erbauseinandersetzung. Bei alledem steht im Vordergrund, den Familienfrieden zu erhalten und eine möglichst einvernehmliche Regelung zwischen den Beteiligten zu erzielen. Besonderes Gewicht hat hierbei auch eine günstige steuerrechtliche Gestaltung, insoweit kann ich auf meine Steuerrechts- und allgemeinen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse zurückgreifen.