ARBEITSRECHT

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Arbeitsrecht. Während meiner langjährigen Industrietätigkeit war ich sowohl mit kollektiv- als auch mit individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen befasst. Insbesondere das Kündigungsrecht und das Verhandeln von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen gehören zu meiner Kernkompetenz.

Hierbei bin ich auch stark forensisch tätig und betreue Verfahren bis zum Bundesarbeitsgericht. Daneben habe ich Erfahrung in der Ausarbeitung und Verhandlung von Anstellungsverträgen aller Art einschließlich Geschäftsführer und Vorstandverträge oder Beraterverträge.

Weiterhin habe ich mich mit Arbeitnehmerüberlassungsfragen und dem Recht der Arbeitnehmererfindung beschäftigt. Im kollektiven Arbeitsrecht habe ich Betriebsvereinbarungen entworfen und verhandelt sowie mich mit Sozialplan und Interessenausgleich befasst. Für ein Unternehmen habe ich einen mitbestimmten Aufsichtsrat einschließlich der Gestaltung aller Statuten institutionalisiert.

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